Überführung eines krankgeschriebenen Mitarbeiters / Detektive einer renommierten Detektei ermitteln

Donnerstag, 22.06.2017
Autor: prgateway

Überführung eines krankgeschriebenen Mitarbeiters  / Detektive einer renommierten Detektei ermitteln

Detektiv bei der Arbeit (Bildquelle: @fotolia)

Viele Unternehmen brauchen gerade in Betrugsfällen die Hilfe und Beratung einer renommierten Detektei.

Seriosität, Diskretion und somit absolute Verschwiegenheit sind die Grundbausteine einer gelungenen Zusammenarbeit.

Privatdetektive bzw. spezielle Wirtschaftsdetektive oder Detekteien gibt es im Internet viele. Die Auswahl ist riesig und die Angebote reichen vomabsoluten Schnäppchenpreis bis hin zu überteuerten rund-um-sorglos-Paketen welches dem Kunden eine gewisse Erfolgsgarantie suggerieren soll.

Doch kann eine Detektei bzw. ein Detektiv überhaupt einen Erfolg versprechen? Was ist im Einzelfall unter Erfolg zu verstehen. Nehmen wir einmal an ein Arbeitgeber vermutet das der Arbeitnehmer X einer weiteren, unangemeldeten Tätigkeit nach geht. Vorzugsweise in der Zeit in welcher er krank geschrieben ist. Ein klassischer Fall von Lohnfortzahlungsbetrug im Krankheitsfall. Der Arbeitgeber welcher gleichzeitig Auftraggeber der Detektei ist, möchte nun dass dieser Verstoß eindeutig durch Beobachtung/Observation nachgewiesen wird und entsprechend Bildmaterial erzielt werden soll. Der Arbeitgeber hat eine Vermutung evtl. sogar einen korrekten Verdacht, da Ihm ein anderer seiner Mitarbeiter berichtet hat, vermutlich den Arbeitnehmer X auf dem Bau gesehen zu haben. Nun wird eine Detektei eingeschaltet. Eine seriöse Detektei prüft im Erstgespräch mit dem Auftraggeber zunächst dessen berechtigtes Interesse (die Grundlage einer ordentlichen Detektivtätigkeit). Diese würde im obigen Fall zweifelsohne vorliegen, zumal der Arbeitnehmer laut dessen Chef vermehrt und längere Zeit krankgeschrieben ist.

Die seriösen Detektive einer renommierten Wirtschaftsdetektei erstellen daraufhin einen Observationsplan, eruieren den Mitarbeitereinsatz und die benötigten Fahrzeuge etc. Meist geschieht dies nach einer sogenannten Vorrecherche in welcher das Umfeld der Zielperson (also in unserem Falle des Herrn X) genaustes unter die Lupe genommen wird. Hierfür wird meist eine Pauschale in Anschlag gebracht. Für die eigentliche Observation erfolgt dann, resultierend aus dem Ergebnis der Vorrecherche, eine ungefähre Kalkulation der anfallenden Kosten. Aufgrund dieser Erkenntnis schlägt die Detektei dem Kunden somit ein Budget vor und hält sich bei der Ausführung der Arbeit an diese Obergrenze. Aber was genau bekommt jetzt der Kunde für sein Geld? Eine entsprechend ausgebildeter Wirtschaftsdetektiv wird seinen Kunden eingehend dahingehend beraten, dass er Ihm keinen Erfolg schulden kann! Es wird also ein Dienstleistungsvertrag zwischen den beiden Parteien (Arbeitgeber oder Auftraggeber und der Detektei) abgeschlossen. In diesem Falle bezieht sich die Dienstleistung im groben auf die Observations-und Dokumentationstätigkeit der Detektei.

Es kann vorkommen, dass im geplanten Observationszeitraum die Zielperson (also Herr X) gar nicht dort auftaucht, wo er vermutet wird (meist an seiner Meldeadresse) dies kann natürlich mehrere Ursachen haben. Er könnte z. B. bei seiner Freundin übernachten, eine nebenberufliche Tätigkeit erst nachts ausüben und den ganzen Tag über schlafen usw. Hier ist ein breiter Spielraum für Spekulationen.

Sollte, wie in den häufigsten Fällen, die Zielperson die observierte Wohnung verlassen sind die Detektive vor Ort schnell Einsatzbereit. Ein Observationsteam sollte aus mindestes zwei Observanten (Privatermittlern) bestehen. Es werden entsprechende Fotos der ZP gemacht und die Verfolgung derselbigen wird aufgenommen. Hierbei wäre noch gesondert zu erwähnen, dass Detektive über keinerlei Sonder- oder Wegerechte verfügen. Das ist lediglich den BOS (Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) erlaubt. Fährt die Zielperson nun zum Arzt und danach wieder nach Hause und fällt auch an den weitern Observationstagen nicht weiter auf, ist eindeutig nachgewiesen, dass zumindest wären der Zeit der Beobachtung durch die Detektive keine Verstöße gegen den Arbeitsvertrag vorliegen.

Aber wie verhält es sich in einem anderen Fall, in welchen die Zielperson beobachtet werden konnte, wie diese ein Fitnesscenter besucht? Solange kein Genesungswidriges Verhalten seitens des Arbeitnehmers vorliegt (nehmen wir an, der Besuch des Fitnessstudios dient der Stärkung der Rückenmuskulatur) verstößt dieser nicht gegen die Regeln des Arbeitnehmers, da im Gegenteil, der besagte Besuch im Studio die Genesung fördert. Zu guter letzt entscheidt aber immer ein Arbeitsgericht über den Ausgang einer solchen Ermittlung, sollte der Arbeitgeber gegen den Arbeitnehmer Klage erheben.

Doch oft ist es so, wie im Vorfeld vermutet. Es ist noch dämmrig. Die Fassenden der Häuser sind in weiches Morgenlicht getaucht. Die ersten Vögel in den Bäumen trillern Ihr Morgenlied. Die Ermittler vor Ort sitzen mit einer dampfenden Tasse Kaffee in Ihren Fahrzeugen. Still, ohne Radio, kein Licht, kein Handy, bloß nicht auffallen. Anstrengend, oft ermüdend, man wird schläfrig, die Gedanken schweifen ab… doch dann, plötzlich öffnet sich die Haustürre der Zielperson. Adrenalin durchströmt den Körper der Ermittler. Das Herz schlägt einen Takt schneller, der Atem geht zügiger. Alle Sinne sind auf Anschlag aufgedreht. Es geht los. Jetzt heisst es dran bleiben. Die ZP nicht verlieren. Schnell noch ein paar Bilder machen… Die Zielperson geht in Arbeitskleidung zu seinem Fahrzeug. Der Motor des Observationsfahrzeugs läuft bereits. Es geht los. Mit größt möglichem Abstand verfolgen die Ermittler das Fahrzeug des vermeintlich kranken Mitarbeiters. Stadtverkehr, Ampeln bloß nicht auffallen. Ruhe bewahren und Nerven aus Drahtseilen, einer beobachtete das Zielfahrzeug und navigiert den Fahrer durch den dichten Verkehr. Eine Baustellenampel muss auch schon mal bei rot dran glauben… Dann endlich, die ZP biegt in eine Sackgasse ab. Der Fahrer des Observatinsfahrzeugs parkt außerhalb, der zweite Ermittler folgt der ZP zu Fuß. Kontakt wird über Funk gehalten. Nichts ahnend beritt die ZP eine Baustelle, begrüßt die Kollegen vor Ort und beginnt mit dem Abmischen von Putz für die Wände. Trotz angeblichem Bandscheibenvorfall hebt er schwere Eimer und bewegt sich scheinbar mühelos. Der Ermittler welcher zu Fuss vor Ort ist, nimmt dies Situation mit versteckter Kamera, welche sich in einer Umhängetasche befindet, auf und verlässt zeitnah das Geschehen. Der zweite Ermittler, welcher bis jetzt im Auto saß übernimmt die Postion des Beobachters. Bloß nicht auffallen ist die Devise.

Nach einigen Stunden der verdeckten Observation werden alle zusammengetragenen Informationen der Detektive in der Zentrale ausgewertet und an den Arbeitgeber weitergeleitet. Dieser erhält einen ausführlichen Bericht inkl. der Aufnahmen und kann nun über weiter Schritte entscheiden. Nicht selten landet ein solcher Fall vor Gericht. Die vor Ort einsetzen Ermittler müssen dann oft als Zeugen aussagen.

In einem solchen eindeutig Fall ist dem Wunsch des Auftraggebers, den vermeintliche kranken auffliegen zu lassen, in Erfüllung gegangen.

Oliver Peth

www.investigation-sevice-detegere.com

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