Änderung bei der verbilligten Wohnraumvermietung

Vermietungsgrenze sinkt von 66% auf 50% Steuerberater Roland FranzEssen – Wer eine Immobilie unter dem ortsüblichen Mietniveau vermietet, muss mindestens 66 Prozent der ortsüblichen Miete verlangen, um den vollen Werbungskostenabzug beanspruchen zu können....