PIM Gold Vermittler stehen im Fokus der Öffentlichkeit

Freitag, 27.09.2019
Autor: Red. LG

Private Anleger sind deutschlandweit auf der Suche nach einen geeigneten Anlagemodell.
Unterschiedliche Motive führten die Anleger zu der PIM Gold GmbH, sicheres Investment in Edelmetalle spielte eine maßgebliche Entscheidungshilfe. Jetzt sind die betroffenen Anleger wie vor den Kopf gestoßen, die PIM Gold GmbH und Premium Gold Deutschland GmbH haben Insolvenz angemeldet. Nach der anfänglichen Ohnmacht, kommt erstens die Frage nach der Rückforderung des investierten Geldes auf und dann sofort „wer ist schuld“. „Wer hat mir das angetan, wen kann ich zur Rechenschaft ziehen?“, argumentieren Betroffene, die sich bei Pforr Rechtsanwälte und Kollegen melden. Alle Betroffene wünschen sich einfach Ihr Geld zurück. Aber genau das ist kompliziert.

Damit rücken auch schon wieder die Vermittler in den Fokus, durch Medien und Rechtsanwaltskanzleien.

Interessengemeinschaft PIM Gold – Warum die rechtliche Beratung von Pforr Rechtsanwälte und Kollegen?

Dr. Thomas Pforr

Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr

Rechtsanwalt Dr. Thomas Pforr, der als juristischer Berater der gegründeten Interessengemeinschaft IG PIM Gold verantwortlich zeichnet, weiß um die Schuldzuweisungen aus einem ähnlichen Gold Skandal. „Kann ich die rechtliche Beratung der IG PIM Gold mit meinem Gewissen vereinbaren nach dem BWF Skandal? Nach reiflicher Überlegung habe ich das bejaht. Einige unterstellen, dass Pforr Rechtsanwälte und Kollegen damit auf Mandantenfang gehen, aber das ist nicht die Motivation. Durch die langjährigen Erfahrungen in diesem Bereich wissen wir was zu tun ist. Wie dem Anleger Schritt für Schritt geholfen werden kann. Auch der PIM Gold Skandal wird nicht in einigen Wochen erledigt sein, dafür braucht es Ausdauer sowohl auf Seiten der Betroffenen wie der Rechtsprechung“, so Herr Dr. Thomas Pforr.

Gespräche mit den PIM Gold und Premium Gold Deutschland Vermittlern haben mir bestätigt, dass die mit denen ich diskutiert habe, überzeugt waren vom Produkt und dem Geschäftsmodell der Unternehmen. In der Diskussion kam heraus, dass sie kritisch wurden, als die Medien über die PIM Gold berichteten. Daraufhin wurde den Vermittlern ein Wirtschaftsprüfer Gutachten vorgelegt. Das Gutachten überzeugte, weil es besagte, dass mehr Gold im Lager vorhanden war, als was die Geschäftsunterlagen bezeichneten. Daraus haben Vermittler kein Geheimnis gemacht, auch die Kunden haben dieses Gutachten eingesehen. Der Vorwurf ist ja, ob Vermittler wissentlich an dem möglichen Betrugssystem der PIM Gold beteiligt waren? Dr. Thomas Pforr hierzu: „Das schließe ich nach meinen Gesprächen aus, es gibt weder Anhaltspunkte noch Belege. Klar ist aber, dass Vermittler nicht die Hände in den Schoß legen können. Denn vor allem liegt der Fokus auf die Vermittler. Erfolg vor Gericht gegen die Vermittler muss abgewartet werden.“

Lehren aus dem BWF-Stiftung Skandal

Im BWF Stiftung Verfahren wurden die Fronten aufgebaut. „Beim Verfahren der BWF Stiftung galt auch für mich, dass die Vermittler die natürlichen Feinde des Anlegers und damit meine Prozessgegner sind. Während des Verfahrens der BWF Stiftung und weiterer Prozesse habe ich erkannt, dass Vermittler selbst betrogen wurden, denn auch sie glaubten an das Produkt. Die betroffenen Vermittler saßen zwischen den Stühlen und sollten die „Suppe“ auslöffeln?“, erläutert Dr. Pforr, der zahlreiche Anleger im BWF-Stiftung Verfahren vertrat.

„Während der Entwicklung im BWF Verfahren wurde deutlich, dass der BWF Betrug so geschickt war, dass Vermittler den Betrug nicht erkennen konnten. Es war ja nicht so, dass Vermittler das Tun der Geschäftsführung nicht kritisch hinterfragt hätten. Überraschender Weise für mich, stellte sich heraus, dass BWF Vermittler eigene Plausibilitätsprüfungen vorgenommen hatten. Die Unterstellung an Vermittler ist doch, dass sie es nur auf ihre Provision absehen und ansonsten die Augen verschließen. Das dachte ich am Anfang auch, aber wurde eines besseren Belehrt“, gibt Dr. Thomas Pforr zu bedenken.

Interessengemeinschaft für die geschädigten Anleger

„Mit der IG PIM Gold sollen die Rechte der betroffenen Anleger vertreten werden, dass auch offensiv. Professionelle Vorgehensweise mit Kompetenz bedeutet genaue Analyse welche Möglichkeiten für den Anleger bestehen den entstandenen Verlust zu verringern. Dafür braucht es Daten, Hintergründe und die Vorgehensweise aus verschiedenen Perspektiven, sowohl aus Sicht der Anleger wie auch aus Sicht der Vermittler. Kommunikation, Gespräche und Perspektivwechsel für alle Beteiligten ist eine Möglichkeit, um Lösungen zu finden und weiteren Schaden abzuwenden“, ist Dr. Thomas Pforr überzeugt. Die Bündelung der Interessen in einer Gemeinschaft wie der IG PIM Gold kann für die Beteiligten ein Weg sein, gemeinsam aus dem „Schlamassel“ mit einem blauen Auge heraus zu kommen.

V.i.S.d.P.:

Dr. Thomas Pforr
Rechtsanwalt

Wir, Pforr Rechtsanwälte & Kollegen Partnerschaftsgesellschaft mbB beraten und vertreten Mandanten zu allen Rechtsfragen im privaten und gewerblichen Bereich gemäß unseren Tätigkeitsschwerpunkten. Hierbei ist unter anderem durch Konzentration der einzelnen Anwälte auf Tätigkeitsschwerpunkte fallspezifische Spezialisierung gegeben.

Pforr Rechtsanwälte & Kollegen
Partnerschaftsgesellschaft mbB
Dr. iur. Thomas Pforr (Partner)
Langenfelder Straße 14
36433 Bad Salzungen

Tel.: 03695 606250
Fax.: 03695 628267
E-Mail: sekretariat@rechtsanwaltskanzlei-pforr.de