Nachwuchs ist unterwegs – was sagt der Chef?

Donnerstag, 17.11.2016
Autor: prgateway

Frauen und Beruf

Nachwuchs ist unterwegs - was sagt der Chef?

txn-a. (Bildquelle: @georgerudy/Fotolia/randstad)

txn-a. Wenn Frauen zum ersten Mal schwanger werden, ist das eine aufregende Sache. Aber auch wenn sich jetzt alles um die zukünftige Familie dreht, ist es wichtig, die beruflichen Dinge zu regeln, damit der Jobaus- und Wiedereinstieg gelingt.
Zunächst einmal sollte der Arbeitgeber informiert werden. Eine gesetzliche Frist muss die werdende Mutter nicht einhalten, je früher der Chef jedoch von der Schwangerschaft in Kenntnis gesetzt wird, desto eher greifen die Rechte des Mutterschutzgesetzes – zum Beispiel der Kündigungsschutz.
„Eine Schwangerschaft ist in den ersten Wochen und Monaten am unsichersten. Daher informieren die meisten Frauen ihren Arbeitgeber nach drei Monaten“, weiß Petra Timm vom Personaldienstleister Randstad Deutschland. „Um das Ungeborene zu schützen, sollten Frauen, die beruflich schwere Maschinen bedienen oder mit Chemikalien in Kontakt kommen, den Vorgesetzten allerdings besser frühzeitig einweihen.“
Wichtig ist, dass der Arbeitgeber weiß, wann der errechnete Geburtstermin ist, zu welchem Datum der Mutterschutz beginnt, wie lange die Elternzeit dauern soll und ob die Frau anschließend Voll- oder Teilzeit arbeiten möchte. Schwangere sollten sich auch bereits vor dem Gespräch mit dem Chef darüber Gedanken machen, wer als Vertretung während der Elternzeit infrage kommt. Viele Arbeitgeber sind über eine grobe Vorabplanung der zukünftigen Mutter dankbar.
Der Mutterschutz beginnt sechs Wochen vor und endet acht Wochen nach der Entbindung. In dieser Zeit bekommen Schwangere, sofern sie gesetzlich krankenversichert sind, von der Krankenkasse Mutterschaftsgeld in Höhe von maximal 13 Euro pro Arbeitstag. Den Rest stockt der Arbeitgeber bis zur Höhe des Nettogehaltes auf.
„Auch wenn die Geburt eines Kindes mit vielen neuen Eindrücken und Emotionen einhergeht, sollten junge Mütter ihre berufliche Zukunftsplanung nicht vergessen“, so Petra Timm weiter. „Spätestens im Mutterschutz sollten sie sich entscheiden, wie lange sie in Elternzeit gehen möchte. Diese muss nämlich bis zwei Wochen nach der Geburt beim Arbeitgeber beantragt und auch in ihrer Dauer festgelegt werden.“
Nach der Elternzeit haben Mütter bis zu drei Jahre das Recht, an ihren alten Arbeitsplatz zurückzukehren. Falls dieser bereits vergeben ist, steht ihnen zumindest eine gleichwertige, vergleichbare Stelle bei ursprünglicher Bezahlung zu.

[Bildunterschrift]
txn-a. Frauen haben in der Schwangerschaft am Arbeitsplatz besondere Rechte. Der berufliche Aus- und Wiedereinstieg gelingt am besten, wenn Mitarbeiterin und Vorgesetzte an einem Strang ziehen.

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