Betriebsausgaben vom Privatkonto

Freitag, 06.03.2020
Autor: prgateway

Betriebsausgaben vom Privatkonto

Steuerberater Roland Franz

Essen – Leider kommt es sehr häufig vor, dass Unternehmer Betriebsausgaben von ihrem privaten Bankkonto bezahlen. Steuerberater Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungs- und Rechtsanwaltskanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert, weist darauf hin, dass allein ein oder zwei derartige Transaktionen dazu führen, dass das Privatkonto automatisch zum Betriebskonto wird und im Rahmen der ordnungsgemäßen Finanzbuchhaltung auch vollumfänglich gebucht werden muss.

Erfolgt dies nicht, liegt keine ordnungsgemäße Finanzbuchhaltung vor, was unter Umständen dazu führen kann, dass die Ordnungsmäßigkeit der Finanzbuchhaltung verworfen wird und die Finanzverwaltung versucht, in ihre Schätzungsbefugnis zu gelangen. Wir haben bereits mehrfach darauf hingewiesen, dass das Klima zwischen Unternehmern und der Finanzverwaltung immer rauer wird und die Finanzverwaltung – insbesondere junge Betriebsprüfer – sich an derartigen Problemfällen festklammern, um Mehrergebnisse um jeden Preis zu erzielen“, warnt Steuerberater Roland Franz und rät, für eine klare Trennung zwischen Betrieb und Privat zu sorgen und keinerlei Betriebsausgaben über Ihre Privatkonten zu zahlen. „Wenn das Privatkonto zum Betriebskonto wird, muss auch dieses Konto im Rahmen einer Betriebsprüfung der Finanzverwaltung vorgelegt werden“, erklärt Steuerberater Roland Franz.

Was im Gründungsjahr 1979 mit klassischer Steuerberatung begann, hat sich im Laufe der Jahre zu einem fachübergreifenden Full-Service-Angebot entwickelt. Die Kanzlei Roland Franz & Partner in Düsseldorf, Essen und Velbert ist seit mehr als 30 Jahren die erste Adresse für kompetente Steuerberatung, Rechtsberatung und mehr. Die rund 30 Mitarbeiter der drei Niederlassungen bieten individuelle, auf die jeweilige Situation angepasste, Lösungen. Die ersten Schritte zur Realisierung einer fachübergreifenden Mandantenberatung wurden bereits Anfang der 90er Jahre durch Kooperation mit einer Wirtschaftsprüfungspraxis und einer Rechtsanwaltskanzlei im gleichen Hause geschaffen. Heute bietet Roland Franz & Partner als leistungsstarke Partnerschaftsgesellschaft vielfältige Beratungs- und Serviceleistungen aus einer Hand, die für die Mandanten Synergieeffekte auf hohem Niveau sowie eine Minimierung des Koordinationsaufwandes gleichermaßen nutzbar machen.

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