Wie sind Gewinne bei Edelmetallinvestments zu behandeln?

Mittwoch, 25.04.2018
Autor: prgateway

Wie sind Gewinne bei Edelmetallinvestments zu behandeln?

(Bildquelle: Fotolia, Urheber: Gesina Ottner, ID: #103623095)

Edelmetalle zählt man zu den Sachwerten, die keine Zins- oder Dividendenerträge erzeugen wie z. B. Geldwertanlagen oder Aktien bzw. Fondsanteile. Edelmetalle schwanken im Kurs. Demzufolge spricht man bei Edelmetallen von Kursgewinnen oder -verlusten.

Kursgewinne bei Edelmetallen sind in Deutschland nach einer Haltedauer von 12 Monaten steuerfrei. Wenn die Edelmetallkurse steigen, denken viele Menschen darüber nach, sich von ihren Beständen zu trennen und Gewinne mitzunehmen. Beim Verkauf muss abhängig von der Haltedauer auch die steuerliche Seite berücksichtigt werden. Gewinne und Verluste aus dem Verkauf von Edelmetallen müssen somit auch bei der Erklärung angegeben werden.

Der Verkauf von Münzen und Barren wird steuerlich als ein privates Veräußerungsgeschäft gesehen. Dabei spielt die Länge der Haltefrist eine entscheidende Rolle. Während die Veräußerung nach Ablauf der Haltedauer von 12 Monaten Gewinne vollkommen steuerfrei und Verluste steuerlich nicht relevant sind, müssen Veräußerungen innerhalb der 12-monatigen Haltefrist nach Anschaffung steuerlich erfasst werden. Es existiert eine Freigrenze von 600 Euro im Jahr, in der Gewinne, die unterhalb der 12-monatigen Haltefrist steuerfrei sind. Gewinne ab 600 Euro sind in voller Höhe als „sonstige Einkünfte“ mit dem persönlichen Steuersatz zu versteuern. Abgeltungsteuer fällt bei Edelmetallgeschäften nicht an. Verluste dürfen lediglich mit Gewinnen aus privaten Veräußerungsgeschäften verrechnet werden. Der Verlustausgleich kann nur im gleichen Jahr sowie durch Verlustabzug im Vorjahr und/oder in den Folgejahren erfolgen.

Wie werden Gewinne und Verluste in der Steuererklärung angegeben?

Der Betrag von 600 Euro ist eine Freigrenze, kein Freibetrag. Das wirkt sich in der Form aus, dass ein Gesamtgewinn bis maximal 599,99 Euro komplett steuerfrei ist, jedoch ein Gewinn ab 600 Euro und mehr ab dem ersten Euro steuerpflichtig ist. Gewinne und Verluste aus privaten Veräußerungsgeschäften müssen in der in der „Anlage SO“ der Einkommensteuererklärung auf der Rückseite vermerkt werden.

Man ist nur dann zur Abgabe der „Anlage SO“ verpflichtet, wenn der Gesamtgewinn oder der Gesamtgewinn des Ehepartners aus privaten Veräußerungsgeschäften mindestens 600 Euro beträgt. Nur dann muss im Steuerhauptformular auf Seite 2 angekreuzt werden, dass die „Anlage SO“ beiliegt.

Für wen gilt die Freigrenze?

Die Freigrenze von 600 Euro gilt pro Person, sofern jede Person entsprechende Gewinne erzielt. Sie wird bei Eheleuten also nicht verdoppelt. Falls die Käufe und Verkäufe über ein eheliches Gemeinschaftskonto abgewickelt werden, werden die Gewinne beiden Eheleuten jeweils zur Hälfte zugerechnet (in der „Anlage SO“ in Zeile 47). So wird die Freigrenze bei jedem Ehepartner berücksichtigt.

Die PIM Gold und Scheideanstalt GmbH mit Geschäftsführer Mesut Pazarci, aus Heusenstamm bietet den physischen Kauf und Verkauf der Edelmetalle Gold, Silber, Platin und Palladium an. Damit können die Vorteile verschiedener Edelmetalle miteinander vereint werden. Die kostengünstige Lagerung im Zollfreilager ermöglicht es den Kunden der PIM, jederzeit ihre Edelmetalle in physischer Form abzuholen und mit nach Hause zu nehmen. Mehr Sicherheit ist nicht möglich.

Die PIM GOLD und Scheideanstalt GmbH ist einer der führenden Edelmetalllieferanten in Deutschland und auch in Europa. Der Markt der Edelmetallraffinerien und -großhändler ist überschaubar. PIM GOLD zeichnet sich im Wettbewerb durch seine Flexibilität, seine Vielfalt und vor allem durch seine guten Preise aus.

Seit der Gründung im Jahr 2008 hat sich innerhalb der jungen Firmenhistorie vieles verändert. Schritt für Schritt und Jahr für Jahr entwickelt sich das Wachstum unseres Unternehmens immer weiter und das mit großem Erfolg.

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