Stichtag 25.05.2018: Das neue Datenschutzrecht muss in Unternehmen umgesetzt werden

Donnerstag, 07.12.2017
Autor: prgateway

Stichtag 25.05.2018: Das neue Datenschutzrecht muss in Unternehmen umgesetzt werden

Spätestens zum 25.05.2018 müssen Unternehmen ihre Prozesse an das neue Datenschutzrecht (DSGVO und BDSG 2018) angepasst haben. Werden die Vorgabe ignoriert können entsprechend Art. 83 Abs. 5 und 6 DSGVO empfindliche Sanktionen auf Unternehmen zukommen.

Dazu kommt, dass die Sensibilität für den Datenschutz immer mehr zunimmt und Datenschutzverstöße so sehr schnell einen enormen Imageschaden verursachen können, der sich nicht selten wirtschaftlich auswirkt.

Damit Unternehmen alle aktuellen Anforderungen und erweiterten Pflichten des Datenschutzes in sämtlichen Arbeitsabläufen rechtssicher umsetzen und alles, ganz ohne juristische Vorkenntnisse, reibungslos funktioniert, hat die Forum Verlag Herkert GmbH die „Dokumentenmappe: Datenschutz im Unternehmen“ herausgegeben.

Die Mappe unterstützt Verantwortliche mit den notwendigen Hintergrundinformationen und so haben diese immer den Überblick über die grundlegenden Änderungen. Darüber hinaus stehen vom datenschutzkonformen Werben bis hin zum neuen Verarbeitungsverzeichnis sofort einsetzbare Unterlagen und praktische Arbeitshilfen zur Verfügung. Das Spektrum reicht hier vom Leitfaden zu den aktuellen Anforderungen bis hin zum Muster für die Benennung zum betrieblichen Datenschutzbeauftragten.

Die „Dokumentenmappe: Datenschutz im Unternehmen“ bietet mit den geprüften und praxiserprobten Arbeitshilfen, die auf dem Datenschutzrecht gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) und Bundesdatenschutzgesetz (BDSG (2018)) beruhen, neben der erheblichen Zeitersparnis vor allem Rechtssicherheit. Mehr Informationen finden Interessierte unter: www.forum-verlag.com/Datenschutz im Unternehmen

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