Die neue „Wohnimmobilienkreditrichtlinie“

Mittwoch, 30.03.2016
Autor: prgateway

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Die neue "Wohnimmobilienkreditrichtlinie"

Wohnimmobilienkreditrichtlinie (Bildquelle: pixabay)

Seit dem 21.03.2016 ist sie in Kraft, die neue Wohnimmobilienkreditrichtlinie. Die Verbraucher sollen mit dieser Richtlinie geschützt werden, vor den Banken wohl, aber das wird nach meiner Einschätzung nicht gelingen. Banker mit einem fairen und sogfältigen Beratungsansatz hingegen werden es in Zukunft viel schwerer haben, Kredite zu vergeben.

Die Hürden sind hoch, es beginnt mit einem sehr ausführlichen Beratungsgespräch, in dem ein rd. 20-seitiges Beratungsprotokoll detailliert durchgearbeitet werden muss. Dabei sind beispielhaft auch Fragen nach der persönlichen Lebensplanung; also ob die Ehepartner auf Sicht mit Nachwuchs planen, und ob die Ehefrau dann noch arbeiten will. Im Bewerbungsgespräch darf diese Frage nicht gestellt werden. Hier schon.

In der Folge müssen binnen 14 Tagen nach dem ersten Beratungsgespräch alle notwendigen Unterlagen beigebracht werden. Gelingt dies nicht, wird der „Kreditgenehmigungsprozess“ abgebrochen und muss von vorne begonnen werden. Zwingend. Das schreibt das Gesetzt vor.

Dieser erhebliche Arbeitsaufwand wird zu weiteren Kosten bei den Banken führen. Mal davon abgesehen, dass dieses Geschäft dem Banker „keinen Spaß macht“ ist es auch mit erhöhten Kosten in den Banken verbunden. Das Geschäft wird also auch unrentabel.

Es bleibt abzuwarten, wie sich die Richtlinie auf die Vergabe von Krediten in der Praxis auswirkt. Nach meiner Einschätzung werden die Finanzierungen zurückgehen.

Unseriöse Banker übrigens wird das nicht treffen. Die werden – natürlich nur im Kundeninteresse – das Protokoll mundfertig vorbereiten; der Kunde muss nur unterschreiben. Und ist selber schuld, wenn er es tut.

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